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Um „Forum-Shopping“ einzudämmen, sollten die zuständigen Behörden in einem Mitgliedstaat, die einem Schiff den Zugang verweigern, mit den anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die ihnen zur Verfügung stehenden Plattformen umgehend Informationen über die betreffende Verweigerung austauschen. Die Kommission sollte eng mit der EMSA zusammenarbeiten, um etwaige technische Anpassungen des SafeSeaNet auf der Grundlage der Mitteilungen der zuständigen Behörden sofort zu ermöglichen.
ist es aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs, zur Gefahrenabwehr oder zum Schutz der Meeresumwelt erforderlich, sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf…
Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) die zuständigen Behörden unterstützen, indem sie…
Ein Mitgliedstaat hat die Möglichkeit, bei einem anderen Mitgliedstaat Informationen über ein Schiff und die an Bord befindlichen gefährlichen oder…
Nach dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten, die Küstenstaaten sind, in der Lage sein, die Informationen, die sie im Rahmen der Einsätze zur Überwachung…
Für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit ist es ebenso wie für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes besonders wichtig, dass die zuständigen…
Für die Zwecke dieser Richtlinie arbeiten die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.