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In Bezug auf Prosulfocarb bei frischen Kräutern und essbaren Blüten hatte die Behörde zuvor im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Prosulfocarb gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgestellt, dass einige Angaben zu Rückstandsuntersuchungen nicht vorlagen. Daher wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 777/2013 der Kommission weitere Rückstandsdaten zur Bestätigung des vorläufigen RHG von 0,05 mg/kg für den genannten Wirkstoff bei diesen Erzeugnissen angefordert. Im Rahmen des neuen Antrags auf Änderung der RHG für Prosulfocarb bei frischen Kräutern und essbaren Blüten wurden neue Anwendungen und neue Rückstandsuntersuchungen vorgelegt, und die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass diese Daten für die zu prüfenden Anwendungen und zur Stützung eines neuen, höheren RHG ausreichend seien. Daher ist es angezeigt, den RHG zu ändern und die betreffende Fußnote in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, in der auf die Notwendigkeit zusätzlicher Daten hingewiesen wurde, zu streichen.
Bezüglich Profenofos wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 1096/2014 der Kommission für „frische Kräuter und essbare Blüten“ — in Erwartung der Vorlage von…
Für diese drei Stoffe sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 899/2012 der Kommission , vorläufige RHG für frische…
Die zu den Rückstandsuntersuchungen vorgelegten zusätzlichen Informationen wurden mit den vorhandenen Daten kombiniert, was es der Behörde ermöglichte, für…
Einige der von der Behörde im Rahmen der Überprüfung der RHG für Trifloxystrobin gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgestellten Datenlücken…
Für Prothioconazol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Sulfurylfluorid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.