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Bezüglich Profenofos wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 1096/2014 der Kommission für „frische Kräuter und essbare Blüten“ — in Erwartung der Vorlage von Überwachungsdaten zum Vorkommen dieses Wirkstoffs in den betreffenden Erzeugnissen — ein vorläufiger RHG festgelegt, der bis zum 18. Oktober 2021 galt. Die Behörde und die Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass „frische Kräuter und essbare Blüten“ zwar nach wie vor Rückstände dieses Wirkstoffs in Mengen über der Bestimmungsgrenze enthalten, die Rückstandsgehalte jedoch zurückgegangen sind. Daher sollte der RHG für „frische Kräuter und essbare Blüten“ auf 0,03 mg/kg festgesetzt werden. Es ist angezeigt, die Gehalte an Profenofos in „frischen Kräutern und essbaren Blüten“ weiterhin zu überwachen und diesen RHG auf Grundlage der binnen sieben Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung an die Kommission übermittelten Überwachungsdaten zu überprüfen.
Für diese drei Stoffe sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 899/2012 der Kommission , vorläufige RHG für frische…
Bezüglich Profenofos wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1096/2014 der Kommission für frische Kräuter und Kräutertees — bis zur Vorlage von Überwachungsdaten zum…
Für Profenofos wurde mit der Verordnung (EU) 2017/978 bis zur Vorlage von Überwachungsdaten zum Vorkommen dieses Stoffes im betreffenden Erzeugnis ein…
In Bezug auf Prosulfocarb bei frischen Kräutern und essbaren Blüten hatte die Behörde zuvor im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Prosulfocarb gemäß…
Einige der mit der Verordnung (EU) Nr. 991/2014 festgesetzten vorläufigen RHG gelten nur bis zum 31. Dezember 2015; nach diesem Datum sollte der frühere RHG von…
Bezüglich Nikotin wurden mit der Verordnung (EU) 2015/401 der Kommission für Hagebutten, frische Kräuter und essbare Blüten, wilde Pilze, Tees, Kräutertees und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.