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Daher sollten diese CXL als RHG in die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden. Im Rahmen der Bewertung des vorgeschlagenen CXL für Valifenalat bei Tomaten wurde eine ausreichende Anzahl von Rückstandsuntersuchungen vorgelegt, und die Behörde zog den Schluss, dass diese Daten für die zu prüfenden Anwendungen genügten. Daher sollte die betreffende Fußnote in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, in der auf die Notwendigkeit zusätzlicher Daten hingewiesen wurde, gestrichen werden.
Für Valifenalat legte die Behörde der Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene…
In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme ermittelte die Behörde unannehmbare Risiken einer chronischen Exposition in Bezug auf zahlreiche Ernährungsweisen…
Die Kommission ersuchte die Behörde gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 um eine mit Gründen versehene Stellungnahme mit einer Bewertung der…
Die CXL für Fenamidon, die nicht in Erwägungsgrund 4 aufgeführt sind, sollten daher als RHG in die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden, es sei denn,…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die die im Erwägungsgrund 1 aufgeführten Wirkstoffe enthalten, wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff 8-Hydroxyquinolin für die Anwendung bei Tomaten wurde gemäß Artikel 6…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.