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Backhaul-Netze sind eine Voraussetzung für den Ausbau fester und mobiler Zugangsnetze in Gebieten, in denen eine solche Infrastruktur nicht vorhanden ist und in naher Zukunft nicht aufgebaut werden dürfte. Staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsfähiger Backhaul-Netze, die sowohl Festnetze als auch Mobilfunknetze unterstützen, sollten als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden, um die digitale Kluft in Gebieten mit Marktversagen zu überwinden, wobei die Risiken einer Verfälschung des Wettbewerbs und Verdrängung privater Investitionen begrenzt werden.
Beihilfen für den Ausbau von Backhaul-Netzen sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel…
Beihilfen für den Ausbau fester Breitbandnetze sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach…
Staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker fester Breitbandnetze und staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter…
Staatliche Beihilfen in Form von Konnektivitätsgutscheinen für Verbraucher — zur Erleichterung von Telearbeit sowie allgemeinen und beruflichen…
Folgender Artikel 52d wird eingefügt: Beihilfen für Backhaul-Netze 1. Beihilfen für den Ausbau von Backhaul-Netzen sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV…
Staatliche Beihilfen für bestimmte Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich transeuropäischer digitaler Vernetzungsinfrastruktur, die nach der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.