Erwägungsgrund 4 AGVO
Dank ihrer Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 konnte die Kommission besser die Voraussetzungen festlegen, unter denen bestimmte Gruppen von Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können, und den Geltungsbereich der Gruppenfreistellungen erweitern. Zudem zeigten diese Erfahrungen, dass die Transparenz, Überwachung und ordnungsgemäße Evaluierung sehr umfangreicher Regelungen angesichts ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt verstärkt werden müssen.