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Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung zentraler Forschungsthemen sowie bei der Ausarbeitung und Durchführung der Rahmenprogramme der Union für Forschung und Innovation, die für die Erfüllung ihrer in Artikel 4 festgelegten allgemeinen Aufgabe und ihrer in Artikel 5 festgelegten besonderen Aufgaben relevant sind. Bei ihren forschungsbezogenen Tätigkeiten trägt die Agentur dem bereichsübergreifenden Grundsatz der Intersektionalität entsprechend Rechnung. Wenn die Agentur die Kommission bei der Festlegung zentraler Forschungsthemen oder bei der Ausarbeitung und Durchführung eines Rahmenprogramms der Union unterstützt, erhält die Agentur keine Mittel aus diesem Programm.
Die Agentur überwacht die Forschungs- und Innovationstätigkeiten proaktiv und leistet einen Beitrag dazu, um ihre in Artikel 4 festgelegte allgemeine Aufgabe und ihre in Artikel 5 festgelegten besonderen Aufgaben zu erfüllen, unterstützt damit zusammenhängende Tätigkeiten der Mitgliedstaaten und führt ihre Forschungs- und Innovationstätigkeiten in den unter diese Verordnung fallenden Bereichen durch, wozu auch gehört, dass Algorithmen für die Entwicklung von Instrumenten entwickelt, trainiert, erprobt und validiert werden. Die Agentur leitet die Ergebnisse dieser Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften gemäß Artikel 49 an das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission weiter.
Die Agentur trägt zu den Tätigkeiten im Rahmen des Forschungs- und Innovationszyklus, beispielsweise des EU-Innovationszentrums für innere Sicherheit oder der durch den Beschluss der Kommission vom 16. September 2021 eingerichteten Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen bei und beteiligt sich daran.
Die Agentur kann in den von dieser Verordnung erfassten Bereichen Pilotprojekte planen und durchführen.
Die Agentur trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um bei der Durchführung der in Absatz 4 genannten Pilotprojekte Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie veröffentlicht Informationen zu ihren Forschungsprojekten, einschließlich der Demonstrationsprojekte. Dazu gehören auch Informationen zu den beteiligten Kooperationspartnern und zum Projektbudget.
Die Agentur richtet eine Datenbank ein, in der drogenbezogene Forschungsprogramme gespeichert, analysiert und verfügbar gemacht werden.
Die Agentur kann einen Beitrag zur Durchführung der Teile des Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und Innovation leisten, die IT-Großsysteme im…
Die Agentur unterstützt die Kommission bei der Festlegung und Durchführung der einschlägigen Rahmenprogramme der Union für Forschung und Innovation und der…
Damit die Finanzierung der Forschung in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit durch die Union ihre volle Wirkung entfalten und den Erfordernissen der…
Die Agentur sollte die Kommission bei der Festlegung der Forschungspolitik und bei der Durchführung der Forschungsprogramme der Union mit ihrem technischen…
Der Auftrag der Agentur im Forschungsbereich sollte ausgeweitet werden, um ihre Fähigkeit zur vorausschauenden Anregung wichtiger und notwendiger technischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.