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Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur besteht aus
einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 24 festgelegten Aufgaben wahrnimmt;
einem Exekutivausschuss, der die in Artikel 28 festgelegten Aufgaben wahrnimmt;
einem Exekutivdirektor, der die in Artikel 30 festgelegten Zuständigkeiten wahrnimmt;
einem Wissenschaftlichen Ausschuss, der die in Artikel 31 festgelegten Aufgaben wahrnimmt; und
dem Reitox-Netz.
Die Mitglieder der Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur dürfen keine finanziellen oder sonstigen Interessen haben, die ihre Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten. Sie handeln im öffentlichen Interesse, führen ihre Tätigkeiten unabhängig, unparteiisch und transparent durch. Sie geben jährlich eine Interessenerklärung ab, die auf Anfrage eingesehen werden kann.
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