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Über das Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (im Folgenden „Reitox-Netz“) leisten die Mitgliedstaaten einen Beitrag bezüglich der Aufgabe der Agentur, kohärente und standardisierte Informationen zum Drogenphänomen in der gesamten Union zu erheben und zu melden. Das Reitox-Netz besteht aus den nach Artikel 33 benannten nationalen Kontaktstellen und einer Kontaktstelle bei der Kommission.
Das Reitox-Netz wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Sprecher und ein bis drei stellvertretende Sprecher. Der Sprecher vertritt das Reitox-Netz gegenüber der Agentur und darf als Beobachter an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen.
Das Reitox-Netz hält mindestens einmal jährlich eine ordentliche Sitzung ab. Die Sitzungen werden von der Agentur einberufen, die auch den Vorsitz führt. Zusätzlich tritt es auf Veranlassung seines Sprechers oder auf Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder zusammen.
Das Netz arbeitet eng mit bestehenden Netzen und Organisationen zusammen, die in denselben Bereichen wie das Netz tätig sind, und berücksichtigt deren Arbeit,…
stellt der Union und den Mitgliedstaaten auf Unionsebene sachliche, objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen, Frühwarnungen und Risikobewertungen…
Um ein wirksames Handeln der Union im Bereich Drogen zu unterstützen und zur Arbeit der Agentur beizutragen, sollten die nationalen Kontaktstellen unter anderem…
Beruft das Sekretariat gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f eine Sitzung des Netzes der nationalen Kontaktstellen jedes teilnehmenden Mitgliedstaats ein, so…
Die nationalen Anlaufstellen des Europäischen Justiziellen Netzes treten auf Ad-hoc-Basis — mindestens aber einmal im Jahr — und soweit es die Mitglieder des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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