Erwägungsgrund 15 32023R1322
Die Agentur sollte die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen geeigneten digitalen Lösungen entwickeln, mit deren Hilfe die Datenerhebung und der Informationsaustausch in qualitativer und quantitativer Hinsicht erleichtert und strukturiert werden und die Einrichtung eines integrierten und interoperablen Überwachungssystems zur Echtzeitüberwachung unterstützt wird.