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Die nationalen Anlaufstellen des Europäischen Justiziellen Netzes treten auf Ad-hoc-Basis — mindestens aber einmal im Jahr — und soweit es die Mitglieder des Netzes für angemessen halten auf Einladung der nationalen Anlaufstelle des Mitgliedstaats, der den Vorsitz des Rates innehat, die auch den Wünschen der Mitgliedstaaten betreffend ein Zusammentreten der Anlaufstellen Rechnung trägt, zu einer Sitzung zusammen. In diesen Sitzungen werden insbesondere mit dem Netz zusammenhängende Verwaltungsfragen erörtert.
Die technischen Anlaufstellen des Europäischen Justiziellen Netzes treten auf Ad-hoc-Basis — mindestens aber einmal im Jahr — und soweit es die Mitglieder des Netzes für angemessen halten auf Einladung der technischen Anlaufstelle des Mitgliedstaats, der den Vorsitz des Rates innehat, zu einer Sitzung zusammen. In diesen Sitzungen werden die in Artikel 4 Absatz 5 angesprochenen Fragen erörtert.
Die Kommission hält auf Ersuchen der Mitgliedstaaten oder wenn anderweitig Bedarf hierfür besteht regelmäßig Zusammenkünfte der Anlaufstellen ab, um Fragen im…
Beruft das Sekretariat gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f eine Sitzung des Netzes der nationalen Kontaktstellen jedes teilnehmenden Mitgliedstaats ein, so…
die regelmäßige Einberufung von Sitzungen des Netzes der nationalen Kontaktstellen gemäß Artikel 10 Absatz 3.
Das Reitox-Netz hält mindestens einmal jährlich eine ordentliche Sitzung ab. Die Sitzungen werden von der Agentur einberufen, die auch den Vorsitz führt.…
Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes können auf Einzelfallbasis zu den Sitzungen von Eurojust eingeladen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.