Erwägungsgrund 2 32023R1442
Seit der letzten Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) weitere wissenschaftliche Stellungnahmen zu neuen Stoffen, die in Lebensmittelkontaktmaterialien („FCM“) verwendet werden dürfen, sowie zur Verwendung bereits zugelassener Stoffe veröffentlicht. Außerdem wurden bestimmte Unklarheiten bezüglich der Anwendung dieser Verordnung festgestellt. Um zu gewährleisten, dass die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, insbesondere den jüngsten Erkenntnissen der Behörde, Rechnung trägt, und um alle Zweifel hinsichtlich ihrer korrekten Anwendung zu beseitigen, sollte diese Verordnung geändert werden.