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Am 13. März 2020 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) seine Stellungnahme an. Darin befand er, dass die Allgemeinbevölkerung durch den in den WHO-Leitlinien angeführten Wert nicht ausreichend geschützt wird, und kam insbesondere zu dem Schluss, dass kurzzeitige sensorische Reizwirkungen beim Menschen nicht zur Vorhersage langfristiger Wirkungen wie Krebs herangezogen werden können. Der RAC bestimmte stattdessen — abgeleitet aus Daten über chronische Wirkungen bei Tieren für den Inhalationspfad — einen DNEL von 0,05 mg/m3 und kam zu dem Schluss, dass ein Grenzwert von 0,05 mg/m3 für von Erzeugnissen freigesetztes Formaldehyd und für Formaldehyd im Inneren von Straßenfahrzeugen zur Beherrschung des Risikos notwendig ist.
Der Dossiereinreicher bewertete die Gefahr von Formaldehyd unter Berücksichtigung der Wirkungen des Stoffes in Bezug auf mehrere Endpunkte und kam zu dem…
Die Kommission stimmt mit dem Dossiereinreicher überein, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 0,124 mg/m3 verhindert, dass Erzeugnisse, die große Mengen an…
Auf der Grundlage der Wirkungen auf die Leber von Tieren schlug das übermittelnde Land einen DNEL-Wert von 3,2 mg/m3 für die inhalative Langzeit-Exposition vor.…
Am 20. September 2019 verabschiedete der Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme , in der er zu dem Schluss kam,…
Die Kommission hält die vorgeschlagene Beschränkung in der vom RAC und dem SEAC geänderten Form aus folgenden Gründen für angemessen: Das Gesamtrisikoverhältnis…
Am 23. Februar 2021 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen des RAC und des SEAC an die Kommission . In den Stellungnahmen des RAC und des SEAC wurde der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.