Erwägungsgrund 1 32023R1506
Mit der Verordnung (EU) 2023/194 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern festgesetzt. Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) gemäß der Verordnung (EU) 2023/194 sollten geändert werden, um der Veröffentlichung wissenschaftlicher Gutachten sowie den Ergebnissen der Konsultationen mit Drittländern Rechnung zu tragen.