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In Bezug auf Nikotin in Hagebutten, für das der vorläufige RHG mit der Verordnung (EU) 2023/377 von 0,3 mg/kg auf 0,2 mg/kg gesenkt wurde, hat die Behörde die zuvor festgestellten unannehmbaren Risiken für die Verbraucher durch den geltenden RHG von 0,3 mg/kg bestätigt. Daher kann für Hagebutten, die vor der Senkung des RHG erzeugt wurden, keine Übergangsregelung vorgesehen werden.
Der geltende vorläufige RHG von 0,6 mg/kg für Nikotin in Tees wurde mit der Verordnung (EU) 2023/377 der Kommission auf 0,5 mg/kg gesenkt, gestützt auf…
Bezüglich Nikotin wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 812/2011 der Kommission für Hagebutten, „frische Kräuter und essbare Blüten“, wilde Pilze (frisch), Tees,…
In Bezug auf Nikotin in Zimt wurde mit der Verordnung (EU) 2023/377 ein vorläufiger RHG von 0,07 mg/kg festgelegt, gestützt auf einen kombinierten Datensatz für…
Es ist angezeigt, die Gehalte an Nikotin in Hagebutten, „frischen Kräutern und essbaren Blüten“, „Kräutertees“ und „Gewürzen“ weiterhin zu überwachen und diese…
In Bezug auf Nikotin in Samengewürzen und Fruchtgewürzen wurden mit der Verordnung (EU) 2023/1536 der Kommission — in Erwartung der Vorlage und der Bewertung…
Bezüglich Nikotin erhielt die Kommission Informationen von Unternehmern, nach denen das in Tee, Kräutertees, Gewürzen, Hagebutten und frischen Kräutern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.