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In Bezug auf Nikotin in Zimt wurde mit der Verordnung (EU) 2023/377 ein vorläufiger RHG von 0,07 mg/kg festgelegt, gestützt auf einen kombinierten Datensatz für Rindengewürze, Wurzel- und Rhizomgewürze, Knospengewürze, Blütenstempelgewürze und Samenmantelgewürze. Der Kommission wurden unlängst spezifische Überwachungsdaten zu Zimt vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass Rückstände in diesem Erzeugnis in Mengen vorkommen können, die den mit der Verordnung (EU) 2023/377 festgelegten vorläufigen RHG übersteigen. Auf Grundlage dieser spezifischeren Daten sollte der vorläufige RHG auf 0,2 mg/kg festgesetzt werden, was dem 95. Perzentil aller Probenergebnisse entspricht. Dieser RHG wird unter Berücksichtigung der zusätzlichen Überwachungsdaten, die bis zum 22. Februar 2030 zur Verfügung stehen, überprüft.
In Bezug auf Nikotin in Samengewürzen und Fruchtgewürzen wurden mit der Verordnung (EU) 2023/1536 der Kommission — in Erwartung der Vorlage und der Bewertung…
In Bezug auf Nikotin in Rindengewürzen, Wurzel- und Rhizomgewürzen, Knospengewürzen, Blütenstempelgewürzen und Samenmantelgewürzen wurden mit der Verordnung…
In Bezug auf Nikotin in Samengewürzen und Fruchtgewürzen wurden mit der Verordnung (EU) 2023/377 — in Erwartung der Vorlage und der Bewertung neuer Daten und…
Lebensmittelunternehmer haben der Kommission kürzlich spezifische Überwachungsdaten zu Gewürzen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass Rückstände in diesem…
Es ist angezeigt, die Gehalte an Nikotin in Hagebutten, „frischen Kräutern und essbaren Blüten“, „Kräutertees“ und „Gewürzen“ weiterhin zu überwachen und diese…
Der geltende vorläufige RHG von 0,6 mg/kg für Nikotin in Tees wurde mit der Verordnung (EU) 2023/377 der Kommission auf 0,5 mg/kg gesenkt, gestützt auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.