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Alle Starteraltbatterien, Industriealtbatterien und Transaktionsaltbatterien sollten gesammelt werden. Zu diesem Zweck sollten die Hersteller von Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugaltbatterien verpflichtet werden, alle Batterien der entsprechenden Kategorien vom Endnutzer kostenfrei zurückzunehmen. Für alle an der Sammlung von Starteraltbatterien, Industriealtbatterien und Elektrofahrzeugaltbatterien beteiligten Hersteller, Abfallbewirtschafter und Abfallbesitzer sollten detaillierte Berichtspflichten festgelegt werden.
Die Hersteller von Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien bzw. die Organisationen für Herstellerverantwortung, die gemäß Artikel 57…
Bei Verkäufen, die die Zustellung an den Endnutzer umfassen, bieten die Händler an, Gerätealtbatterien, LV-Altbatterien, Industriealtbatterien,…
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können sich an der Rücknahme von Starter- und Industriealtbatterien beteiligen. Sofern eine Beteiligung erfolgt, sind…
Die Händler nach § 18, mitwirkende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 20 und überlassungspflichtige Dritte nach § 21 sind verpflichtet,…
Ergänzend zu Artikel 62 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2023/1542 ist jeder Händler verpflichtet, vom Endnutzer Starter-, Industrie- und…
Um die Einhaltung und Wirksamkeit der Verpflichtungen in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Altbatterien überprüfen zu können, müssen die Betreiber den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.