Erwägungsgrund 61 32023R1542
Bevor eine endgültige Entscheidung darüber getroffen wird, ob für eine Batterie eine Konformitätsbescheinigung erteilt werden kann, sollte der Wirtschaftsakteur, der eine Batterie in Verkehr bringen möchte, einmalig ergänzende Unterlagen über die Batterie vorlegen dürfen.