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Um zu gewährleisten, dass die Berechnungen und Überprüfungen des wiedergewonnen Kobalt-, Blei-, Lithium- und Nickelanteils genau und zuverlässig sind und um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung durch Festlegung einer Methode für die Berechnung und Überprüfung des in Aktivmaterialien enthaltenen, aus Abfällen der Batterieerzeugung oder aus Verbraucherabfällen wiedergewonnenen Kobalt-, Lithium- oder Nickelanteils und des in der Batterie enthaltenen, aus Abfällen wiedergewonnenen Bleianteils sowie das Format der technischen Unterlagen über diese Anteile, für jedes Batteriemodell pro Jahr und pro Erzeugerbetrieb, zu ergänzen. Die Weiterverwendung von Materialien, beispielsweise aus Nachbearbeitung, Nachschliff oder Ausschuss, die bei der Batterieerzeugung anfallen und die im Rahmen des Vorgangs, bei dem die Materialien anfallen, rückgewonnen werden können, sollte von dieser Methode ausgenommen sein.
Soweit dies aufgrund von Marktentwicklungen bezüglich der chemischen Zusammensetzungen von Batterien, die Auswirkungen auf die Art der wiedergewonnenen…
Um möglichen Engpässen bei der Versorgung mit Kobalt, Blei, Lithium und Nickel Rechnung zu tragen und deren Verfügbarkeit zu bewerten, sollte der Kommission die…
Um Änderungen bei Batterietechnologien Rechnung zu tragen, die sich auf die Arten von Materialien auswirken, die verwertet werden können, sollte der Kommission…
Es sollten Zielvorgaben für die Effizienz der Recyclingverfahren und für die stoffliche Verwertung festgelegt werden, um die hochwertige stoffliche Verwertung…
Die verstärkte Verwendung verwerteter Rohstoffe würde die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft unterstützen und eine ressourceneffizientere Verwendung von…
Um die Umweltauswirkungen von Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus zu verringern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, im Einklang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.