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Angesichts des erwarteten exponentiellen Anstiegs der Batterienachfrage in der Union sollten Wirtschaftsakteure, die Batterien in der Union in Verkehr bringen, eine Strategie zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten vorsehen. Demnach sollten Anforderungen in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden, um den sozialen und umweltbezogenen Risiken Rechnung zu tragen, die mit der Gewinnung und Verarbeitung bestimmter Rohstoffe und Sekundärrohstoffe der Batterieerzeugung und dem Handel damit verbunden sind. Diese Strategie sollte sich auf alle Akteure in der Lieferkette, sowie deren untergeordnete Gesellschaften oder Stellen oder Unterauftragnehmer, die bestimmte Rohstoffe und Sekundärrohstoffe gewinnen, verarbeiten und damit handeln, erstrecken.
verabschiedet eine Unternehmensstrategie zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten in Bezug auf die in Anhang X Nummer 1 aufgeführten…
Unbeschadet der Verantwortung, die Wirtschaftsakteure selbst für ihre Strategie zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten tragen, können die…
Mit dieser Verordnung werden Wirtschaftsakteuren, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, für Batterien geltende Sorgfaltspflichten auferlegt.…
Der in Artikel 48 Absatz 1 genannte Wirtschaftsakteur überprüft jährlich seine Strategie zur Erfüllung seiner für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten und…
Verbindliche Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten sollten angenommen oder geändert werden und zumindest die häufigsten…
In Bezug auf die Kategorien sozialer Risiken sollten die Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten im Einklang mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.