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Um eine ordnungsgemäße, solide und einheitliche Bewertung der Systeme zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten zu ermöglichen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung zu ergänzen, indem sie die Kriterien und Methode zur Feststellung, ob die Systeme zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten es den Wirtschaftsakteuren ermöglichen, die Sorgfaltspflichten dieser Verordnung zu erfüllen, festlegt.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 89, in denen die Kriterien und die Methode festgelegt werden, nach denen die Kommission gemäß…
Zur Ergänzung und Änderung bestimmter nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Unionssystems sicherzustellen und die Bewertung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu ermöglichen, die…
Um die zusätzliche Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats zu verbessern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Damit diese Verordnung um weitere technische Einzelheiten ergänzt werden kann, sollte der Kommission hinsichtlich Anforderungen an Umweltverträglichkeit,…
Die Kommission erlässt ergänzend zu dieser Verordnung delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 19, in denen die Methoden und Kriterien festgelegt werden, anhand…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.