Erwägungsgrund 10 32024R3110
Um zu vermeiden, dass innovative Vertriebsmodelle verwendet werden, um die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen zu umgehen, sollte klargestellt werden, dass jede Lieferung eines Produkts im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, auch wenn das Eigentum an den Produkten oder der Besitz der Produkte im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung übertragen wird, als Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt gilt.