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Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen wird im Beschluss EZB/2014/29 der Europäischen Zentralbank festgelegt, auf welche Art und Weise die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) der EZB bestimmte Informationen übermitteln, die sie von den beaufsichtigten Unternehmen erhalten, sowie die Termine für diese Übermittlung.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen wird im Beschluss EZB/2014/29 der Europäischen Zentralbank festgelegt, auf welche…
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen muss näher festgelegt werden, auf welche Art und Weise die NCAs der EZB die…
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Mit diesem Beschluss werden im Einklang mit Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) Verfahren für die Übermittlung der Daten an die…
Nach Artikel 140 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) sind die beaufsichtigten Unternehmen verpflichtet, ihren jeweiligen nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.