Erwägungsgrund 1 32023R1678VERORDNUNG (EU) 2023/1678 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. August 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) (EZB/2023/20)
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen wird im Beschluss EZB/2014/29 der Europäischen…
Erwägungsgrund 5 32023D1681BESCHLUSS (EU) 2023/1681 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. August 2023 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden (EZB/2023/18) (Neufassung)
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die aufsichtlichen Meldungen muss näher festgelegt werden, auf welche Art und Weise die NCAs der EZB die…
Erwägungsgrund 7 32024D0461BESCHLUSS (EU) 2024/461 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Januar 2024 zur Meldung durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank von Informationen über die Vergütung, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, gebillligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis, Personen mit hohem Einkommen sowie über Maßnahmen zur Förderung der Diversität auf Ebene des Leitungsorgans zu Vergleichszwecken (EZB/2024/2)
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die Vergütungspolitik und -praktiken muss näher bestimmt werden, auf welche Weise die NCAs der EZB die…
Erwägungsgrund 1 32017R1539VERORDNUNG (EU) 2017/1539 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 25. August 2017 zur Festlegung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/1538 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2017/25) für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen (ECB/2017/26)
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Art. 3 Abs. 3 32023D1681BESCHLUSS (EU) 2023/1681 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. August 2023 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden (EZB/2023/18) (Neufassung)
Die NCAs übermitteln der EZB die Daten, die ihnen von bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2454 gemeldet werden.…
Erwägungsgrund 1 32017R1538VERORDNUNG (EU) 2017/1538 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 25. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2017/25)
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…