Erwägungsgrund 22 32023R1781
Mit der Umsetzung der Initiative sollte primär das Gemeinsame Unternehmen für Chips betraut werden, das mit der Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen für Chips“) gegründet wurde.
Mit der Umsetzung der Initiative sollte primär das Gemeinsame Unternehmen für Chips betraut werden, das mit der Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen für Chips“) gegründet wurde.