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Ein ECIC, zu dessen Mitgliedern keine privaten Einrichtungen gehören, ist als internationale Einrichtung im Sinne des Artikels 143 Absatz 1 Buchstabe g und des Artikels 151 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates und als internationale Einrichtung im Sinne des Artikels 11 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates anzuerkennen. Ein ECIC, zu dessen Mitgliedern auch private Einrichtungen gehören, sollte nicht als eine internationale Einrichtung oder eine internationale Organisation anerkannt werden.
eine Erklärung des Aufnahmemitgliedstaats, ob er das ECIC ab dem Tag seiner Gründung als internationale Einrichtung im Sinne des Artikels 143 Absatz 1 Buchstabe…
Der Aufnahmemitgliedstaat sollte festlegen, ob ein EDIC die Anforderungen erfüllt, um als eine internationale Einrichtung gemäß Artikel 143 Buchstabe g und…
eine Erklärung des Aufnahmemitgliedstaats, ob er das EDIC ab dem Tag seiner Gründung als eine internationale Einrichtung gemäß Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe g…
eine Erklärung des Gastmitgliedstaats, der zufolge das ERIC ab dem Zeitpunkt seiner Gründung als internationale Einrichtung im Sinne von Artikel 143 Buchstabe g…
Im Hinblick auf ein effizientes Verfahren für die Gründung eines ERIC ist es notwendig, dass Körperschaften, die ein ERIC gründen wollen, einen Antrag bei der…
Ein ERIC ist eine internationale Organisation im Sinne von Artikel 15 Buchstabe c der Richtlinie 2004/18/EG.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.