Erwägungsgrund 14 32022D2481
Die in Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates verankerte Technologieneutralität ist ein Grundsatz, an dem sich die Union und die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen für digitale Vernetzungsinfrastrukturen der höchsten Leistung, Widerstandsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit orientieren sollten, um vom Wohlstand zu profitieren. Alle Technologien und Übertragungssysteme, die zur Erreichung der Gigabit-Konnektivität beitragen können, einschließlich der derzeitigen und künftigen Fortschritte bei Glasfaser, Satelliten, 5G oder einem anderen künftigen Ökosystem und WLAN der nächsten Generation, sollten daher gleich behandelt werden, wenn sie eine gleichwertige Netzleistung aufweisen.