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Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Initiative „sollten verschiedenen rechtlichen Formen der Zusammenarbeit und anderen Teilnehmern offenstehen, und die Auswahl von Vorschlägen für eine Finanzierung sollte nicht auf einer spezifischen rechtlichen Form der Zusammenarbeit beruhen. Um die Durchführung der spezifischen Maßnahmen der Initiative wie etwa der Entwurfsplattform oder Pilotanlagen, zu erleichtern, kann gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2023/1781 ein Konsortium für eine europäische Chip-Infrastruktur (ECIC) gegründet werden. An einem ECIC sollten mindestens drei Mitglieder beteiligt sein, nämlich Mitgliedstaaten oder öffentliche oder private Rechtsträger aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder eine Kombination davon, um eine breite Vertretung aus der gesamten Union zu erreichen.
Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im spezifischen Teil des Arbeitsprogramms, der der Initiative „Chips für Europa“ gewidmet ist,…
Abweichend von Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung über „Horizont Europa“ oder Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/694 kann ein Kompetenzzentrum oder ein…
Um bestimmte Maßnahmen, die durch die Initiative unterstützt werden, leichter durchführen zu können, wie etwa die virtuelle Entwurfsplattform oder Pilotanlagen,…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 des Rates wird ein Rechtsrahmen mit den Anforderungen und Verfahren für die Gründung eines Konsortiums für eine europäische…
Anders als eine gemeinsame Technologieinitiative (GTI), die als gemeinsames Unternehmen gegründet wird, bei dem die Gemeinschaft Mitglied ist und zu dem sie…
Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 ist die Kommission befugt, Konsortien für eine europäische Forschungsinfrastruktur (nachstehend „ERIC“) zu gründen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.