Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da die im Rahmen der Initiative unterstützten und vom Gemeinsamen Unternehmen für Chips durchgeführten Tätigkeiten aus „Horizont Europa“ und DEP finanziert werden, sollte der Finanzbeitrag der Union zum Gemeinsamen Unternehmen für Chips entsprechend erhöht werden. Die Verwaltungskosten des Gemeinsamen Unternehmens für Chips sollten entsprechend der Zunahme der operativen Aufgaben ebenfalls erhöht werden. Die Teilnehmerstaaten sollten nicht an den Verwaltungskosten beteiligt werden. Die privaten Mitglieder sollten nicht an den zusätzlichen Verwaltungskosten des Gemeinsamen Unternehmens für Chips beteiligt werden, da ihre Stimmrechte für den Teil des Arbeitsprogramms, der der Initiative gewidmet ist, eingeschränkt und auf die Forschungs- und Innovationstätigkeiten beschränkt sind.
Das Gemeinsame Unternehmen für Chips kann für im Rahmen von „Horizont Europa“ finanzierte indirekte Maßnahmen gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung über…
Der in Absatz 1 Buchstabe a des vorliegenden Artikels genannte Finanzbeitrag wird für das Gemeinsame Unternehmen für Chips zur finanziellen Unterstützung…
Abweichend von Artikel 28 Absatz 4 leisten die privaten Mitglieder einen Finanzbeitrag von bis zu 26 331 000 EUR zu den Verwaltungskosten des Gemeinsamen…
Im Einklang mit den in der Verordnung über „Horizont Europa“ festgelegten anspruchsvollen Zielen besteht eine der Voraussetzungen für die Schaffung…
Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten von gemeinsamen Unternehmen sollten gemäß den Artikeln 12 und 13 der Verordnung über „Horizont Europa“ über „Horizont…
Das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien sollte die finanziellen und technischen Mittel bündeln, die wesentlich sind, um das zunehmende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.