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1. Vor dem Einsatz auf einem Ringwadenfänger, einer Tonnare oder einem Schlepper stellt die für das Programm für regionale ICCAT-Beobachter zuständige Stelle jedem regionalen ICCAT-Beobachter unter ihrer Verantwortung mindestens 25 ICCAT-Siegel zur Verfügung und führt Buch über die bereitgestellten und verwendeten Siegel. 2. Der abgebende Betreiber ist für die Versiegelung der Käfige verantwortlich. Zu diesem Zweck sind an jeder Käfigtür mindestens drei Siegel auf eine Weise anzubringen, dass die Türen nicht geöffnet werden können, ohne dass dabei die Siegel beschädigt werden. 3. Die Versiegelung wird vom abgebenden Betreiber per Video aufgezeichnet und ermöglicht die Identifizierung der Siegel und die Überprüfung, ob die Siegel ordnungsgemäß angebracht wurden. Die Videoaufzeichnung entspricht den Mindestnormen für Videoaufzeichnungen gemäß Anhang X. Die betreffende Videoaufzeichnung wird bei der Beförderung des Fisches zur Empfängerfarm mitgeführt. Eine Kopie der Videoaufzeichnung wird an Bord der abgebenden Schiffe oder auf den Tonnaren aufbewahrt und ist während der Fangsaison jederzeit für Kontrollzwecke zugänglich. Eine Kopie der Videoaufzeichnung wird dem regionalen ICCAT-Beobachter an Bord des Ringwadenfängers oder auf der Tonnare oder dem nationalen Beobachter auf dem übernehmenden Schlepper zur Verfügung gestellt, damit dieser sie an die zuständige Behörde des Mitgliedstaats oder der Partei oder den regionalen ICCAT-Beobachter weiterleiten kann, der bei der anschließenden Kontrollumsetzung anwesend ist. 4. Die Videoaufzeichnung der anschließenden Kontrollumsetzung umfasst den Vorgang der Entsiegelung, der so durchgeführt wird, dass die Siegel identifiziert werden können und überprüft werden kann, dass die Siegel nicht manipuliert wurden.
Nach Abschluss des Einsetzvorgangs stellt die zuständige Behörde des für die Thunfischfarm zuständigen Mitgliedstaats sicher, dass der regionale…
bei der ersten Umsetzung und jeder freiwilligen Umsetzung dem regionalen ICCAT-Beobachter, dem Kapitän des übernehmenden Schleppers und am Ende der Fangreise…
Reicht die Qualität der Videoaufzeichnungen der freiwilligen Umsetzungen immer noch nicht zur Bestimmung der Anzahl der umgesetzten Exemplare aus, so kann die…
Beim Umsetzen vom Aufzuchtkäfig der abgebenden Thunfischfarm in den Transportkäfig müssen die Anforderungen gemäß Abschnitt 6 eingehalten werden, was eine…
„ANHANG XVa Verfahren für die Versiegelung von Transportkäfigen 1. Vor dem Einsatz auf einem Ringwadenfänger, einer Tonnare oder einem Schlepper stellen die für…
1. Für Videoaufnahmen von Umsetz-, Einsetz- und Freisetzungsvorgängen gemäß dieser Verordnung gilt das folgende Verfahren: a) Zu Beginn oder am Ende jeder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.