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Mit dieser Verordnung sollten auch die ICCAT-Empfehlungen 06-07 über die Aufzucht von Rotem Thun, 18-10 über Mindeststandards für Schiffsüberwachungssysteme im ICCAT-Konventionsgebiet, 96-14 über die Einhaltung der Vorschriften in den Fischereien auf Roten Thun und Schwertfisch im Nordatlantik, 13-13 über die Errichtung eines ICCAT-Registers der Schiffe mit einer Länge über alles von mindestens 20 Metern, die im Konventionsgebiet Fisch fangen dürfen und 16-15 über die Umladung von Rotem Thun gegebenenfalls vollständig oder teilweise umgesetzt werden.
Die ICCAT hat auf ihrer Jahrestagung 2006 für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer eine Reihe von technischen Maßnahmen…
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Fischereifahrzeuge der Union und andere Flotten beim Fang von Rotem Thun sicherzustellen, sollten die in der Empfehlung…
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2004 für bestimmte Bestände weit wandernder…
Um die vollständige Umsetzung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1559/2007 eingerichteten mehrjähriger Wiederauffüllungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im…
Die Verordnung (EU) 2023/2053 sollte geändert werden, um die ICCAT-Maßnahmen für die Bewirtschaftung von Rotem Thun mit Bestimmungen in Bezug auf…
Die ICCAT hat auf ihrer Jahrestagung eine Reihe von technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.