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Im Dossier nach Anhang XV wurde ein Rahmen für standardisierte Prüfmethoden und zu erfüllende Kriterien zur Ermittlung der Abbaubarkeit für die Zwecke einer Beschränkung vorgeschlagen. Die Prüfmethoden wurden entwickelt, um den biotischen Abbau zu messen, obwohl nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein gewisser abiotischer Abbau während der Prüfung stattfindet und zu den Prüfergebnissen beiträgt. Die Prüfmethoden wurden aufgrund ihrer Gestaltung und der grundlegenden Prinzipien in Gruppen eingeteilt. Die Gruppen 1 bis 3 umfassen relativ schnelle, aber strenge Screeningtests. Die Gruppen 4 und 5 umfassen Screening- und Simulationsstudien, die zunehmend ausgefeilter, technisch anspruchsvoller und langwieriger sind, aber unter umweltrelevanteren Bedingungen durchgeführt werden. Im Dossier nach Anhang XV wurde vorgeschlagen, dass es für den Nachweis der Abbaubarkeit für die Zwecke der Beschränkung ausreichend ist, wenn die zu erfüllenden Kriterien für eine der zulässigen Prüfmethoden der Gruppen 1 bis 5 erfüllt sind.
Darüber hinaus vertrat der RAC die Auffassung, dass die Kriterien für die Ausnahme abbaubarer Polymere vom Geltungsbereich der Beschränkung strenger sein…
Um den wissenschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich des Abbaus und der Löslichkeit von Polymeren, einschließlich neuer Prüfmethoden, die speziell zur Bewertung…
Die Kommission teilt die Auffassung des RAC, dass nur Polymere, die in mehreren Umweltkompartimenten abgebaut werden, vom Geltungsbereich der Beschränkung…
Wird jedoch die Untersuchung speziell zur Bewertung der Akzeptabilität einer bestimmten Lebensmittelpartie oder eines Prozesses durchgeführt, sind als Minimum…
Die Anträge umfassen technische Unterlagen mit sämtlichen Informationen und Begründungen, die zur Bewertung der Sicherheitsaspekte in Bezug auf die spezifische…
Probenahmen, Messungen und Untersuchungen sind entsprechend den maßgeblichen Regeln der Technik und den in den Anhängen 1 bis 3 bzw. den im Erlaubnis- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.