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Für Fälle, in denen die Umweltverschmutzung durch synthetische Polymermikropartikel durch die Verpflichtung zur Bereitstellung von Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung minimiert werden kann, wurde im Dossier nach Anhang XV eine Ausnahme vom Verbot des Inverkehrbringens vorgeschlagen. In diesen Anweisungen sollte die ordnungsgemäße Verwendung und Entsorgung des Produkts erläutert werden, um die Freisetzung in die Umwelt zu minimieren.
Im Dossier nach Anhang XV wurde vorgeschlagen, mehrere Verwendungen oder Sektoren vom Verbot des Inverkehrbringens auszunehmen. Es wurde vorgeschlagen,…
Darüber hinaus wurden im Dossier nach Anhang XV jährliche Berichterstattungspflichten vorgeschlagen, um die Wirksamkeit der Verpflichtung zur Bereitstellung von…
Am 29. Januar 2019 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV , in dem sie zu dem Schluss kommt, dass die absichtliche Verwendung synthetischer…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik Rechnung getragen, indem eine…
Was die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Berichterstattungspflichten in der von RAC und SEAC geänderten Fassung betrifft, so ist die Kommission der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.