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Der RAC vertrat die Auffassung, dass es unter dem Gesichtspunkt der Risikominderung angemessener ist, keine Untergrenze für die Größe von Polymermikropartikeln festzulegen, d. h. alle faserartigen Partikel kleiner als 15 mm (in Bezug auf die längste Dimension der Fasern) und alle anderen Partikel kleiner als 5 mm aufzunehmen. Nach Ansicht des RAC könnte die Ausnahme synthetischer Polymermikropartikel unter 0,1 μm aus dem Geltungsbereich der Beschränkung entweder die weitere Verwendung synthetischer Polymermikropartikel ermöglichen oder sogar eine Umstellung auf kleinere Partikelgrößen zur Umgehung der Beschränkung fördern. Dies könnte die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Beschränkung beeinträchtigen, da die Toxizität der Partikel umso größer sein dürfte, je kleiner sie sind.
Die Kommission ist der Ansicht, dass synthetische Polymermikropartikel, die in allen Dimensionen kleiner als 0,1 μm sind, ein gleichwertiges oder potenziell…
Zur Vermeidung einer unerwünschten Substitution, d. h. der Ersetzung synthetischer Polymermikropartikel durch noch kleinere persistente Polymerpartikel, die ein…
Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des RAC schlug der SEAC Änderungen an den im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Beschränkungen vor und vertrat die…
Bestimmte faserartige synthetische Polymerpartikel haben eine Länge von mehr als 5 mm, aber weniger als 15 mm, z. B. Partikel, die zur Verstärkung von…
Das Forum vertrat die Auffassung, dass die Messung synthetischer Polymermikropartikel, die kleiner als 0,1 μm sind, technische Schwierigkeiten mit sich bringt,…
Für viele Polymere, die unter die Beschränkung fallen, gibt es Hinweise auf Risiken. Für andere Polymere, für die weniger Daten vorliegen, können auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.