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Der SEAC wies darauf hin, dass es wahrscheinlich mit deutlich geringeren Kosten verbunden ist Risikomanagementmaßnahmen zur Verringerung von Freisetzungen aus Einstreugranulat für synthetische Sportböden umsetzen als dafür Alternativen vorzusehen. Allerdings würden Risikomanagementmaßnahmen solche Freisetzungen nicht vollständig verhindern, sodass sie langfristig weniger wirksam wären als ein Verbot. Vor diesem Hintergrund kam der SEAC zu dem Schluss, dass die Entscheidung für eine der Optionen nur auf der Grundlage von politischen Prioritäten getroffen werden kann.
In Bezug auf das Inverkehrbringen von Einstreumaterial für synthetische Sportböden sprach sich der RAC unter Berücksichtigung von Erwägungen in Bezug auf die…
Im Dossier nach Anhang XV wurden mehrere Beschränkungsoptionen für Einstreugranulat für synthetische Sportböden bewertet, und es wurde entweder ein Verbot des…
Am 15. Juni 2017 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur seine Stellungnahme an und stellte fest, dass die vorgeschlagene…
Der SEAC kam ferner zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung in der vom RAC geänderten Fassung erhebliche sozioökonomische Kosten in der…
Am 4. Dezember 2015 verabschiedete der SEAC seine Stellungnahme und vertrat die Auffassung, dass die vorgeschlagene Beschränkung bei einem Vergleich des…
Am 12. November 2019 legte die Agentur der Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC vor. Nach Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.