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Der SEAC stellte fest, dass Informationen, die während der Konsultation zu seinem Entwurf einer Stellungnahme eingegangen sind, darauf hindeuten, dass bestimmte Akteure in der Lieferkette von Kunststoffgranulaten, -flocken und -pulvern (im Folgenden „Kunststoffgranulat“), die unter die Definition von synthetischen Polymermikropartikeln fallen, wahrscheinlich in der Lage sein werden, früher als nach 36 Monaten, wie im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagen, mit der Berichterstattung über ihre Verwendung zu beginnen, weil Anstrengungen unternommen werden, um freiwillige Initiativen der Industrie, z. B. das Programm „Operation Clean Sweep“, umzusetzen.
Der Verlust von Kunststoffgranulat stellt eine wichtige industrielle Quelle von Mikroplastik in der Umwelt dar. In der Lieferkette für Kunststoffgranulat werden…
Angesichts der schädlichen Wirkung von Kunststoffgranulat bei Freisetzung in die Umwelt und unter Berücksichtigung der allgemeinen Verpflichtung der…
Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des RAC schlug der SEAC Änderungen an den im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Beschränkungen vor und vertrat die…
Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden die Freisetzungen von in industriellen…
Unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Hersteller, Einführer,…
Freisetzungen von Kunststoffgranulat stellen die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks in der Union dar und sind auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.