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Die Kommission hält es für angemessen, natürliche, abbaubare und lösliche Polymere von der Definition von synthetischen Polymermikropartikeln auszunehmen, da sie nicht zum Risiko beitragen. Darüber hinaus hält es die Kommission für gerechtfertigt, Polymere ohne Kohlenstoffatome in ihrer Struktur vom Geltungsbereich der Beschränkung auszunehmen, da keine einschlägigen Ökotoxizitätsdaten darüber vorliegen, ob solche Polymere in Partikelform dieselben Risiken bergen wie Partikel, die von Polymeren mit Kohlenstoffatomen in ihrer Struktur stammen.
Für viele Polymere, die unter die Beschränkung fallen, gibt es Hinweise auf Risiken. Für andere Polymere, für die weniger Daten vorliegen, können auf der…
Zusätzlich zur Ausnahme natürlicher, abbaubarer und löslicher Polymere von der Definition von synthetischen Polymermikropartikeln, wie im Dossier nach Anhang XV…
Im Dossier nach Anhang XV wurde vorgeschlagen, abbaubare oder wasserlösliche Polymere und natürliche Polymere, die nicht chemisch modifiziert wurden,…
Einwegkunststoffartikel können aus einer Vielzahl von Kunststoffen hergestellt werden. Kunststoffe sind gewöhnlich definiert als polymere Werkstoffe, denen…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Ein EU-Düngeprodukt kann andere Polymere als Nährstoff-Polymere enthalten. Dies sollte jedoch nur auf Fälle begrenzt sein, in denen der Zweck des Polymers darin…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.