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Die Kommission ist der Auffassung, dass die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Risikomanagementmaßnahmen in der von RAC und SEAC geänderten Fassung geeignet sind, den ermittelten Risiken zu begegnen. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die Entscheidung darüber, welche dieser Risikomanagementmaßnahmen unter Berücksichtigung ihrer sozioökonomischen Auswirkungen, einschließlich der Erwägung spezifischer Ausnahmeregelungen oder Übergangszeiträume, am besten geeignet ist, den ermittelten Risiken zu begegnen, für die verschiedenen Anwendungen von Fall zu Fall getroffen werden sollte.
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV sowie der Stellungnahmen des RAC und des SEAC ist die Kommission der Auffassung, dass mit der vorgeschlagenen…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Am 4. Dezember 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) seine Stellungnahme an, in der er die im Dossier…
Am 6. März 2013 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) einvernehmlich seine Stellungnahme zu der in dem Dossier nach Anhang XV…
Am 10. Juni 2015 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene…
Nach Auffassung der Kommission ist nicht nachgewiesen, dass die vorgeschlagene Beschränkung in der durch den RAC und den SEAC geänderten Fassung die geeignetste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.