Erwägungsgrund 4 32023R2080
Da eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten dringend vermieden werden muss, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Da eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten dringend vermieden werden muss, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.