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Mit der Verordnung (EU) 2023/194, wurde in Erwartung der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Gutachtens des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 eine vorläufige zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und den Unionsgewässern der Division 34.1.1. des Fischereiausschusses für den östlichen Zentralatlantik (CECAF) für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2023 festgesetzt und die Fortsetzung der Fischerei gestattet. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens des CECAF am 21. Juni 2023 sollte die endgültige TAC für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 im Einklang mit diesem Gutachten auf 20 555 Tonnen festgesetzt werden.
Mit der Verordnung (EU) 2023/194 wurde die TAC für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den Untergebieten 9 und 10 des Internationalen Rates für Meeresforschung…
Mit der Verordnung (EU) 2020/123 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den Untergebieten 9 und 10 des…
Mit der Verordnung (EU) 2019/124 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und in den…
Die TAC für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und den Unionsgewässern von der Fischereikommission für den Mittelostatlantik…
Das wissenschaftliche Gutachten für Sardelle (Engraulis encrasicolus) im ICES-Untergebiet 8 (Golf von Biskaya) für 2022 wurde erst am 17. Dezember 2021 vom ICES…
In den Vorjahren wurden die zulässigen TACs für Sardelle in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und in Unionsgewässern von CECAF Bereich 34.1.1 für ein Kalenderjahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.