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Mit der Verordnung (EU) 2019/124 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und in den Unionsgewässern von CECAF 34.1.1 auf null festgesetzt. In der Verordnung (EU) 2019/1097 des Rates wurde eine vorläufige TAC festgelegt, um die Fortsetzung der Fischerei zu ermöglichen. Bei Sardellen handelt es sich um eine kurzlebige Art, für die die Erhebungen im Mai abgeschlossen werden. Das relevante wissenschaftliche Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) wurde am 28. Juni 2019 vorgelegt. Die Fangbeschränkungen für Sardelle in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und in den Unionsgewässern von CECAF 34.1.1 sollten in Übereinstimmung mit diesem Gutachten geändert werden.
Mit der Verordnung (EU) 2020/123 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den Untergebieten 9 und 10 des…
Die TAC für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und den Unionsgewässern von der Fischereikommission für den Mittelostatlantik…
In der Verordnung (EU) 2016/72 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal auf Null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um eine kurzlebige Art,…
In der Verordnung (EU) 2019/124 war die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal in den Divisionen 2a und 3a des Internationalen Rates für Meeresforschung…
In der Verordnung (EU) 2018/120 war die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal in den ICES-Divisionen 2a und 3a und im ICES-Untergebiet 4 auf null…
1. Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Sardellenbestand im ICES-Untergebiet VIII im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 218/2009 des Europäischen Parlaments…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.