Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EU) 2024/257 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den Untergebieten 9 und 10 des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und in den Unionsgewässern der Division 34.1.1 der Fischereikommission für den Mittelostatlantik (CECAF) für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 vorläufig auf null festgesetzt, bis der ICES sein wissenschaftliches Gutachten für Sardelle in der ICES-Division 9a für diesen Zeitraum veröffentlicht hat. Damit die Fischerei bis zur Festsetzung der TAC für diesen Bestand für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 fortgesetzt werden kann, sollte für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. September 2024 eine vorläufige TAC in Höhe von 4 997 Tonnen festgesetzt werden. Diese Menge entspricht den Fängen der Mitgliedstaaten aus diesem Bestand im dritten Quartal 2023.
Mit der Verordnung (EU) 2023/194 wurde die TAC für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den Untergebieten 9 und 10 des Internationalen Rates für Meeresforschung…
Mit der Verordnung (EU) 2023/194, wurde in Erwartung der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Gutachtens des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES)…
Mit der Verordnung (EU) 2020/123 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den Untergebieten 9 und 10 des…
Die TAC für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und den Unionsgewässern von der Fischereikommission für den Mittelostatlantik…
Mit der Verordnung (EU) 2019/124 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und in den…
Das wissenschaftliche Gutachten für Sardelle (Engraulis encrasicolus) im ICES-Untergebiet 8 (Golf von Biskaya) für 2022 wurde erst am 17. Dezember 2021 vom ICES…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.