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Daher ist es angezeigt, die Verwendung von gepuffertem Essig als Lebensmittelzusatzstoff zuzulassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 267 zuzuweisen.
Die Spezifikationen für gepufferten Essig (E 267) sollten in den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, da der Zusatzstoff erstmals in die…
Gepufferter Essig ist ein flüssiges oder getrocknetes Erzeugnis, das hergestellt wird durch Zugabe von Natrium-/Kaliumhydroxid (E 524-525) und…
Im März 2021 wurde bei der Kommission die Zulassung der Verwendung von gepuffertem Essig als Konservierungsstoff und Säureregulator für eine Vielzahl an…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 263 (CALCIUMACETAT) folgender neuer Eintrag eingefügt: „E 267…
Essigsäure (dient auch als Lebensmittelzusatzstoff E 260) könnte mit Wasser verdünnt (4-30 Vol.- %) als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in der gleichen…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) bewertete in ihrem am 1. Juli 2022 veröffentlichten Gutachten die Sicherheit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.