Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieser Abschnitt gilt für alle Schleppnetzfischereien, die in den GSA 19, 20 und 21 gemäß Anhang I auf Rote Tiefseegarnele (Aristaeomorpha foliacea) und Afrikanische Tiefseegarnele (Aristeus antennatus) fischen.
Dieser Abschnitt gilt für alle Schleppnetzfischereien, die auf Rote Tiefseegarnele (Aristaeomorpha foliacea) und Afrikanische Tiefseegarnele (Aristeus…
Dieser Abschnitt gilt für alle Schleppnetzfischereien, die in den GSA 12, 13, 14, 15 und 16 gemäß Anhang I auf Rote Tiefseegarnele (Aristaeomorpha foliacea) und…
Dieser Artikel gilt für alle Tätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union und andere Fischereitätigkeiten der Union, die dem Fang von Roter Tiefseegarnele (…
Rote Tiefseegarnele (Aristaeomorpha foliacea) und Afrikanische Tiefseegarnele (Aristeus antennatus) in der Straße von Sizilien gemäß Artikel 4 Buchstabe e, im…
Einsatzbereich;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.