Art. 6 Abs. 1 32026R0266VERORDNUNG (EU) 2026/266 DES RATES vom 26. Januar 2026 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2026
Dieser Artikel gilt für alle gewerblichen pelagischen Fischereitätigkeiten durch Fischereifahrzeuge der Union, die Goldmakrele ( Coryphaena hippurus ) durch den…
Art. 7 Abs. 1 32022R0110Dieser Artikel gilt für alle gewerblichen Tätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union und andere Fischereitätigkeiten der Union, bei denen Fischsammelgeräte…
Art. 28 Abs. 1 32009R0043Zum Schutz von Goldmakrelen (Coryphaena hippurus), insbesondere kleinen Fischen, ist die Fischerei auf Goldmakrelen mit Fischsammelgeräten (fish aggregating…
Erwägungsgrund 26 32023R2124Auf ihrer Jahrestagung 2019 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/43/2019/1 zu einer Reihe von Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Einsatz verankerter…
Anhang III 32026R0266VERORDNUNG (EU) 2026/266 DES RATES vom 26. Januar 2026 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2026
In den Tabellen dieses Anhangs sind Höchstzahl, kW und BRZ der Fischereifahrzeuge der Union, die im Mittelmeer mit FADs Goldmakrele befischen dürfen, und die…