Erwägungsgrund 6 32026R0266
Mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Fischereien festgelegt, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer (geografische GFCM-Untergebiete 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11) befischen. Dieser Plan enthält Ziele und Maßnahmen für die langfristige Erhaltung und die nachhaltige Bewirtschaftung der darunter fallenden Bestände. Dies umfasst Maßnahmen, durch die der höchstmögliche Dauerertrag (maximum sustainable yield – MSY) für die Zielbestände erreicht und beibehalten werden soll, um zu gewährleisten, dass bei der Nutzung der lebenden biologischen Meeresressourcen die Populationen fischereilich genutzter Arten auf einem Niveau wiederhergestellt und erhalten werden, das oberhalb des Niveaus liegt, das den MSY ermöglicht.