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Gruppen < 6 Meter 6-12 Meter 12-24 Meter über 24 Meter 1. Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge ohne Motor · A 2. Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge mit Motor · B C 3. Trawler · D E F 4. Ringwadenfänger · G H 5. Langleiner · I 6. Pelagische Trawler · J 7. Thunfischwadenfänger · K 8. Dredgenfischer · L 9. Polyvalente Fahrzeuge · M Beschreibung der Segmente A Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge ohne Motor — alle Fahrzeuge bis 12 m Länge über alles ohne Motor (Wind oder Antrieb). B Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge mit Motor von unter 6 m — alle Fahrzeuge von unter 6 m Länge über alles mit Motor. C Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge mit Motor zwischen 6 und 12 m — alle Fahrzeuge von 6 bis 12 m Länge über alles mit Motor, die im Laufe des Jahres unterschiedliche Fanggeräte etwa gleich häufig einsetzen oder ein nicht in dieser Aufstellung erfasstes Fanggerät verwenden. D Trawler von weniger als 12 m — alle Fahrzeuge von weniger als 12 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem Grundschleppnetz betreiben. E Trawler zwischen 12 und 24 m — alle Fahrzeuge zwischen 12 und 24 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem Grundschleppnetz betreiben. F Trawler von über 24 m — alle Fahrzeuge von über 24 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem Grundschleppnetz betreiben. G Ringwadenfänger zwischen 6 und 12 m — alle Fahrzeuge zwischen 6 und 12 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Ringwade betreiben. H Ringwadenfänger von über 12 m — alle Fahrzeuge von über 12 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Ringwade betreiben, außer denen, die zu einer beliebigen Zeit des Jahres ein Thunfischwadennetz einsetzen. I Langleiner von mehr als 6 m — alle Fahrzeuge von mehr als 6 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Langleine betreiben. J Pelagische Trawler von mehr als 6 m — alle Fahrzeuge von mehr als 6 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem pelagischen Schleppnetz betreiben. K Thunfischwadenfänger — alle Fahrzeuge, die während einer beliebigen Zeit des Jahres mit einem Thunfischwadennetz fischen. L Dredgenfischer von mehr als 6 m — alle Fahrzeuge von mehr als 6 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Dredge betreiben. M Polyvalente Fahrzeuge von mehr als 12 m — alle Fahrzeuge von mehr als 12 m Länge über alles, die im Laufe des Jahres unterschiedliche Fanggeräte etwa gleich häufig einsetzen oder die ein nicht in dieser Aufstellung erfasstes Fanggerät verwenden. Hinweis: In alle Felder können Informationen eingetragen werden. Was die leeren Felder in obiger Tabelle betrifft, so wird angenommen, dass es nicht viele entsprechende Schiffe gibt. Falls nötig, empfiehlt es sich jedoch, die Angaben eines „leeren Felds“ mit dem am besten geeigneten angrenzenden „grauen Feld“ zusammenzufassen. · B. Tabelle über die Messung des nominalen Fischereiaufwands Fanggerät Anzahl und Größe Kapazität Tätigkeit Nominalaufwand Dredge (für Weichtiere) Offener Rahmen, Rahmenbreite BRZ Fangdauer Mit Dredgen befischte Fläche Schleppnetz (einschließlich Dredgen für Plattfische) Art des Schleppnetzes (pelagisch, Grund) BRZ und/oder BRT Motorleistung Maschenöffnung Netzgröße (Breite der Öffnung) Geschwindigkeit BRZ Zeit Fischerei BRZ × Tage BRZ × Stunden kW × Tage Ringwade Länge und Höhe des Netzes BRZ Lichtstärke Anzahl kleiner Boote BRZ Länge und Höhe des Netzes Suchzeit Hol BRZ × Hols Netzlänge × Hols Netze Art des Netzes (z. B. Trammelnetz, Kiemennetz usw.) Netzlänge (in Verordnungen verwendet) BRZ Netzfläche Maschenöffnung Länge und Höhe des Netzes Fangdauer Netzlänge × Tage Oberfläche × Tage Langleinen Anzahl Haken BRZ Anzahl Langleinen Art der Haken Köder Anzahl Haken Anzahl Langleineneinheiten Fangdauer Anzahl Haken × Stunden Anzahl Haken × Tage Anzahl Langleineneinheiten × Tage/Stunden Fischfallen BRZ Anzahl Fischfallen Fangdauer Anzahl Fischfallen × Tage Ringwade/FAD Anzahl FAD Anzahl FAD Anzahl Fangreisen Anzahl FAD × Anzahl Fangreisen C. GFCM Aufgabe 1 — Operationelle Einheiten
(1) Aggregierte Daten für alle stationären Fanggeräte. Anmerkung 1: Umfasst eine Fanggerätkategorie weniger als 10 Schiffe, kann diese Gruppe mit der…
1. Die Ausnahmeanträge enthalten unter Verwendung der Tabellen 1, 3 und 5 eine ausführliche Beschreibung der Gruppe von Fischereifahrzeugen und ihrer…
Höchstanzahl und Gesamttonnage (BRZ) der Fischereifahrzeuge eines jeden Mitgliedstaats, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun fischen, an Bord…
TEIL A Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung Art gesamtes Gebiet Kabeljau (Gadus morhua) 35 cm Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 30 cm Seelachs…
KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen 1. ANWENDUNGSBEREICH 1.1. Die Bestimmungen dieses Anhangs gelten für Fischereifahrzeuge der Union mit einer Länge über alles…
TEIL A Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung Art Nordsee Kabeljau (Gadus morhua) 35 cm Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 30 cm Seelachs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.