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Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer GFCM GFCM Der Inhaber dieser Identitätskarte ist ein im Rahmen der gemeinsamen Inspektions- und Überwachungsregelung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) ordnungsgemäß benannter Inspektor und hat die Befugnis, im Rahmen der GFCM-Vorschriften zu handeln. IDENTITÄTSKARTE FÜR INSPEKTOREN Foto Vertragspartei Name des Inspektors: Kartennr. … Ausstellende Behörde … Inspektor Ausstellungsdatum: Fünf Jahre gültig
Die für die Regelung abgestellten Inspektoren führen eine GFCM-Identitätskarte der GFCM mit, der von den zuständigen Behörden ausgestellt wird und dem Format…
Die Inspektoren der Mitgliedstaaten führen ein gültiges Identitätsdokument mit sich. Sie dürfen jedes für relevant erachtete Dokument kopieren.
Beim Anbordgehen legen die Inspektoren dem Kapitän des Fischereifahrzeugs die Identitätskarte gemäß Anhang IV vor. Inspektionen werden in einer der Amtssprachen…
Sofern nicht zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung im Zusammenhang mit einer Person, der die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt…
1. INSPEKTOR(EN) Name … Vertragspartei … Nr. der GFCM-Identitätskarte … Name … Vertragspartei … Nr. der GFCM-Identitätskarte … Name … Vertragspartei … Nr. der…
Bei Verleihung des Rechts nach § 3a Absatz 1 stellt die zuständige Behörde eine Aufenthaltskarte für nahestehende Personen, die nicht Unionsbürger sind, aus,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.