Gesetze
Gesetz wird geladen …
Während einige der zuständigen nationalen Behörden bereits an die gesicherte Telekommunikationsverbindung gemäß Artikel 9 des Beschlusses 2008/976/JI angeschlossen sind, sind viele zuständige nationale Behörden noch nicht an diese gesicherte Telekommunikationsverbindung oder an sichere Kommunikationskanäle angeschlossen. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten genügend Zeit haben, um den zuständigen nationalen Behörden einen solchen Anschluss zu ermöglichen, sollte eine Übergangszeit für die Umsetzung gewährt werden.
Voraussetzung für eine reibungslose Durchführung dieser Verordnung, insbesondere bei gleichzeitiger Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung in mehr als…
Um die effiziente Umsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, damit unter anderem die zuständigen Behörden der…
Es ist erforderlich, den Mitgliedstaaten, nationalen Sicherheitsbehörden und Beteiligten ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Durchführung dieser Richtlinie zu…
Im Hinblick auf eine bessere Kommunikation sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Website mit allgemeinen Informationen in einem öffentlich…
Den Unternehmen und zuständigen Behörden sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen einstellen können.
Die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss verstärkt und den Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes und von Eurojust muss zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.