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Die Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der optimalen Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, einschließlich der Ermittlung von Verbindungen zwischen solchen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen ist gemäß der Verordnung (EU) 2018/1727 eine wichtige Aufgabe von Eurojust. Jene Verordnung ermöglicht es Eurojust, einen proaktiveren Ansatz zu verfolgen und den Mitgliedstaaten bessere Dienstleistungen zu bieten, indem sie beispielsweise die Einleitung von Ermittlungen vorschlägt sowie Koordinierungsbedarf, Fälle in denen der Grundsatz „ne bis in idem“ möglicherweise verletzt wird, und Lücken in der Strafverfolgung ermittelt.
Eurojust unterstützt und verstärkt die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, die für die Ermittlung und Verfolgung von schwerer…
unterstützt die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung einer optimalen Koordinierung der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen;
Gemäß Artikel 85 AEUV hat Eurojust den Auftrag, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu unterstützen und zu verstärken, die für…
Seine operativen Aufgaben in Bezug auf konkrete Kriminalfälle sollte Eurojust auf Ersuchen der zuständigen Behörden oder aus eigener Initiative entweder durch…
Gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/948/JI des Rates und dem Beschluss 2002/187/JI des Rates haben sich die zuständigen Behörden zweier oder mehrerer…
Es sollte eindeutig festgelegt werden, für welche Formen der schweren Kriminalität, von der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind, Eurojust zuständig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.